Streitfälle zwischen dem Zulieferer und dem Kunden werden bei allgemeinen Gerichten beigelegt. Ein Kunde, der Verbraucher ist, hat laut Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz, in der gültigen Fassung, das Recht auf eine außergerichtliche Einigung des Verbraucherstreites, der sich aus dem Kaufvertrag oder einem Dienstleistervertrag ergibt.
Das Subjekt, dass bei der außergerichtlichen Streitbeilegung tätig sein darf sind die Slowakische Wirtschaftsinspektion und weitere Subjekte zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (ARS), die in der vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführten Liste angeführt sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite www.soi.sk.
Eine außergerichtliche Beilegung von Streitfällen erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und nur in dem Fall, dass der Streit mit dem Zulieferer nicht direkt beigelegt werden konnte. Ein Antrag kann spätestens innerhalb 1 Jahres nach dem Tag eingereicht werden, an dem der Kunde sein Recht zum ersten Mal beim Zulieferer geltend gemacht hat, das Gegenstand des Streites ist.
Eine außergerichtliche Beilegung von Streitfällen erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und nur in dem Fall, dass der Streit mit dem Zulieferer nicht direkt beigelegt werden konnte. Ein Antrag kann spätestens innerhalb 1 Jahres nach dem Tag eingereicht werden, an dem der Kunde sein Recht zum ersten Mal beim Zulieferer geltend gemacht hat, das Gegenstand des Streites ist.
Der Kunde hat das Recht eine außergerichtliche Einigung online über die Plattform ODR zu beantragen, die auf der Webseite https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=SK verfügbar ist
Der Zulieferer verpflichtet sich vorrangig sich um eine außergerichtliche Beilegung des Streites mit dem Kunden zu bemühen, wenn dies vom Kunden nicht abgelehnt wird.
Diese Vorgehensweise ist keine Mediation gemäß Gesetz Nr. 202/2012 Slg., über die Mediation, in der gültigen Fassung, und auch kein Schiedsverfahren im Sinne von Gesetz Nr.216/1994 Sb., über Schiedsverfahren und die Vollstreckung von Schiedsurteilen, in der gültigen Fassung, und durch diese Vorgehensweise bleibt das Recht der Vertragsseiten, sich mit ihrem Anspruch an die Slowakische Handelsinspektion bzw. an ein Gericht wenden zu können unberührt.
Für die Dauer der Verhandlungen über eine außergerichtliche Beilegung des Streites laufen und beginnen keine Verjährungs- und Ablauffristen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu laufen, sofern eine der Seiten des Streitfalles es nicht ausdrücklich ablehnt die Verhandlungen fortzusetzen.
Eine alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist unentgeltlich. Die vom Gesetz festgelegten Organe, wie die Slowakische Handelsinspektion, das Regulationsamt für Netzwerkbranchen und das Amt zur Regulation von elektronischen Kommunikationen und Postdienstleistungen, verhandelt die zugehörigen Streitfälle unentgeltlich.
Die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten gemäß Gesetz Nr. 108/2024 Slg., über den Verbraucherschutz, in der gültigen Fassung, übt die Slowakische Handelsinspektion aus (www.soi.sk).